Ukrainische Studenten haben die Möglichkeit bis zu 90 Tagen pro Jahr in Deutschland, auch in unqualifizierten Hilfstätigkeiten zu arbeiten, z.B.:
- in der Küche
- im Service
- in der Gastronomie
- in der Landwirtschaft
- am Fließband
- in der Gebäudereinigung
Rechtsgrundlage ist: § 14. Abs 2 BeschV.
Vorteile sind:
- günstiger als klassisches Personal über die Zeitarbeit
- durchschnittliche Krankheitsquote von < 1 %
- schnell anlernbar
- zeitlich komplett flexibel
- jung, körperlich fit
Voraussetzungen sind:
- Immatrikulation im Ausland
- Beschäftigungsdauer maximal 90 Tage in 12 Monaten
- Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit
Wir vermitteln Ihnen die entsprechenden Bewerber und kümmern uns um die Vermittlungsbestätigung der Bundesagentur für Arbeit, bzw. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gem. § 14. Abs 2 BeschV.
Ihnen entsteht praktisch kein Aufwand.
Vermittelbar sind alle Ukrainer mit Studentenausweis, bzw., welche an Universitäten, Hochschulen oder ähnlichen Einrichtungen eingeschrieben sind.