Ukrainische Studenten haben die Möglichkeit bis zu 90 Tagen pro Jahr in Deutschland, auch in unqualifizierten Hilfstätigkeiten zu arbeiten, z.B.:
- in der Küche
 - im Service
 - in der Gastronomie
 - in der Landwirtschaft
 - am Fließband
 - in der Gebäudereinigung
 
Rechtsgrundlage ist: § 14. Abs 2 BeschV.
Vorteile sind:
- günstiger als klassisches Personal über die Zeitarbeit
 - durchschnittliche Krankheitsquote von < 1 %
 - schnell anlernbar
 - zeitlich komplett flexibel
 - jung, körperlich fit
 
Voraussetzungen sind:
- Immatrikulation im Ausland
 - Beschäftigungsdauer maximal 90 Tage in 12 Monaten
 - Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit
 
Wir vermitteln Ihnen die entsprechenden Bewerber und kümmern uns um die Vermittlungsbestätigung der Bundesagentur für Arbeit, bzw. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gem. § 14. Abs 2 BeschV.
Ihnen entsteht praktisch kein Aufwand.
Vermittelbar sind alle Ukrainer mit Studentenausweis, bzw., welche an Universitäten, Hochschulen oder ähnlichen Einrichtungen eingeschrieben sind.